AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand November 2011

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Gartenbau nachgehen. Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit im Gartenbau handeln.

3. Ausdrücklich widerspreche ich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von meinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch mich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Meine Angebote sind freibleibend entsprechend der Verfügbarkeit. Eine Abgabe der Pflanzen erfolgt zur Zeit nur durch Selbstlieferung oder Abholung durch den Kunden ab Betriebshof Osnabrück - Lüstringen.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, durch mich oder meinen Zulieferer oder Selbstabholung durch den Kunden. Dies gilt nur für den Fall, daß eine Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell schon erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Werden mir nachträglich Umstände bekannt, die die Solvenz des Auftraggebers in Frage stellen, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftraggeber nicht bereit ist, eine angemessene Vorauszahlung / Sicherheitsleistung zu erbringen.

5. Ein Umtausch der Pflanzen ist nicht möglich.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Mein Eigentum geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie von mir kommend erkennbar ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, unentgeltlich die Ware pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.

4. Der Kunde ist verpflichtet, mir einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

5. Ich bin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zufordern.

6. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt mir alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Ich behalte mir vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

§ 4 Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Diese beträgt z.Zt. 7 %, da die Pflanzen durch landwirtschaftliche Urproduktion ohne Zukauf produziert werden. Auf Rabatte und Skonto besteht kein Anspruch.

2. Bei einem Versand der Ware versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Verpackungs- und Transportkosten. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (bsp. Europaletten) bleiben mein Eigentum und müssen auf Kosten des Kunden zurückgeführt werden.

3. Der Kunde kann den Kaufpreis per Barzahlung, Verrechnungsscheck oder Rechnung leisten.

4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferung und Versand

1. Verpackungsmaterial kann dem Kunden zu Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet werden und braucht nicht zurückgenommen werden.

2. Lieferung erfolgt durch Selbstlieferung oder Abholung durch den Kunden ab Betriebshof Osnabrück - Lüstringen.

3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

4. Bei Temperaturen über 30°C und unter 10°C erfolgt kein Versand bzw. nur auf Verantwortung und ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers.

5. Höhere Gewalt entbindet mich von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne dass der Käufer daraus Recht auf Schadensersatz herleiten kann. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Frost, Dürre, Hagel, Streik oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen werden höherer Gewalt gleichgestellt.

6. Verpackungsmaterial kann dem Kunden zu Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet werden und braucht nicht zurückgenommen werden.

7. Eine Rücksendung oder Rückgabe, bzw. Umtausch der Pflanzen ist nicht möglich.

8. Versand findet zur Zeit nur innerhalb Deutschlands statt.

 

§ 6 Maße und Muster

1. Sämtliche Maße sind Zirka-Maße. Abweichungen von bis zu 10% nach oben oder unten sind zulässig.

2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Die Pflanzen müssen nicht wie das Muster ausfallen.

3. Ersatz für Arten und Sorten mit ähnlichem Erscheinungsbild und Standortansprüchen ist gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag ausgeschlossen wird.

 

§ 7 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 8 Garantie und Gewährleistung

1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so ist hierüber eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht.

2. Eine Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfalle besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden oder dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

3. Ist der Käufer Unternehmer, leiste ich für Mängel der Ware zunächst nach meiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen mir offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Verbraucher müssen mich sofort nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 14 Tagen über offensichtliche Mängel fernmündlich und schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Unterrichtung bei mir. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

5. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, daß diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.

6 .Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

8. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Sorten verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers bei Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftragsnehmers.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; es gilt dann die jeweilige gesetzliche Regelung.